Sportordnung

  1. Lockpicking ist ein ehrenhafter Sport und darf nicht zu illegalen Zwecken missbraucht werden. Der Schutz der Privatsphäre Dritter steht an oberster Stelle.
  2. Grundsätzlich ist nur das Öffnen von eigenen Schlössern erlaubt.
  3. Sollte ein Fall eintreten, dass man mit einem fremden Schloss arbeiten muss, so ist die (am Besten schriftliche!) Erlaubnis des Besitzers einzuholen.
  4. Es sind beim Lockpicking immer die gesetzlichen Bestimmungen des Landes zu beachten.

Die Sportordnung wird von OpenLocks strikt eingehalten. Jeder der den Treffen beiwohnt oder ein Mitglied im Verein ist, hat diese ebenfalls zu befolgen.